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Am besten sind wir beide per E-Mail erreichbar, da wir häufig in Gesprächsterminen sind. So können wir uns am einfachsten auf Ihre Fragen zurückmelden.
Bitte beachten Sie, dass die Übertragung von Daten im Internet (z. B. per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen und ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter nicht gewährleistet werden kann.
Alternativ sind wir telefonisch zu festen Sprechzeiten erreichbar. Siehe hierzu Kontakt.
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Wir behandeln beide nach dem systemischen Therapieansatz. Diese Therapieform ist seit 2018 ein wissenschaftlich anerkanntes Richtlinienverfahren und kann seit 2020 auch von Krankenkassen bezahlt werden.
Systemische Therapie betrachtet psychische Probleme nicht als Störung einer einzelnen Person, sondern als Ausdruck ungünstiger Beziehungsmuster in Familie, Partnerschaft oder anderen wichtigen Lebensbereichen. Wir schauen nicht nur auf den einzelnen Menschen, sondern auf das ganze "System" und wie die Menschen miteinander umgehen.
Die Tiefenpsychologie sucht hingegen die Ursachen für aktuelle Probleme vor allem in der Kindheit und im Unbewussten. Die systemische Therapie konzentriert sich dagegen auf die heutigen Beziehungen und fragt: "Wie können wir die Situation jetzt gemeinsam verbessern?"
Die Verhaltenstherapie arbeitet konkret an bestimmten Symptomen und gibt klare Übungen mit nach Hause. Die systemische Therapie versucht eher neue Sichtweisen zu entwickeln und die Art des Miteinanders zu verändern, oft durch ungewöhnliche Fragen oder Perspektivwechsel.
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In der ersten Sitzung geht es zunächst darum, einander kennenzulernen. Hierbei ist es für uns wichtig den Anlass für die Therapie nachzuvollziehen, und ihre aktuelle Problemlage zu verstehen. An dieser Stelle wird auch die Indikation, also die Notwendigkeit einer Therapie besprochen.
Wie in allen Richtlinienverfahren haben wir dazu vier Probesitzungen Zeit, die die Krankenkassen als Probatorische Sitzungen für die Abschätzung einer Passung zwischen Therapeutin, Patient*in, Anliegen und Zielklärung sowie um die Indikation für eine Psychotherapie abzuklären, bereitstellt.
Diagnostische Testverfahren finden hierbei Raum sowie erste Ideen über das weitere Vorgehen.
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Bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung werden die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung in der Regel von den privaten Krankenversicherungen sowie von der Beihilfe übernommen.
Abrechnungen erfolgen in Anlehnung an den aktuell gültigen GOP-Sätzen. Bitte beachten Sie, dass mit einem 2-3fachen Steigerungssatz abgerechnet wird in der Kurzzeittherapie. In der Probatorik sowie in der Langzeittherapie kann es zu erhöhten Steigerungen kommen biszu dem 3-5fachen Satz.
Es wird dringend empfohlen, sich bereits vor Beginn der Therapie über die jeweiligen Regelungen zur Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung zu informieren.
Selbstzahler:innen
Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, psychotherapeutische Leistungen als Selbstzahler:in in Anspruch zu nehmen. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).Die Kosten für Paartherapie werden grundsätzlich nicht von Krankenversicherungen oder der Beihilfe erstattet. Gerne können Sie die Honorare für diese Leistungen unverbindlich erfragen.
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Eine systemische Psychotherapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten und beginnt mit der Klärung des aktuellen Anliegens und einer Einschätzung der Situation seit dem letzten Termin.
Wir betrachten nicht nur die individuelle Problematik, sondern beziehen bewusst das gesamte Beziehungssystem mit ein - also Familie, Partnerschaft oder andere wichtige Bezugspersonen und deren Einfluss auf Ihre Situation. Durch spezielle Fragetechniken und kreative Methoden werden neue Perspektiven entwickelt und Ressourcen sowie bereits vorhandene Lösungsansätze im System identifiziert.
Der Fokus liegt dabei auf Stärken und funktionierenden Abläufen im Alltag, weniger auf Defiziten oder Pathologie.
Die Sitzung schließt mit einer Zusammenfassung der Erkenntnisse und gegebenenfalls konkreten Beobachtungs- oder Handlungsaufträgen für den Alltag ab.
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Ja, wir sind nach der Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer zu Verschwiegenheit über Ihre Behandlungsverhältnisse verpflichtet. Diese wird durch Gesetze des Strafgesetzbuches gestärkt.
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In aktuen Krisen ist es möglich Kontakt zur Telefonseelsorge unter 0800 110111, 0800 110222 oder 116123 aufzunehmen.
Alternativ gibt es diverse Hilfsangebote über www.telefonseelsorge.de
Für junge Menschen (unter 25 Jahren) bietet der Krisenchat eine Option sich extern Hilfe zu holen: www.krisenchat.de
Deutschlandweit gibt es außerdem für jeden die Option Kontakt zum ärztlichen Bereitschaftsdienst aufzunehmen. Kostenfrei ist dieser unter 116117 anzurufen oder über www.116117.de erreichbar.
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Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Im Mehrpersonensetting arbeiten wir häufig in 100 Minuten Einheiten.
Von einer Kurzzeittherapie spricht man, wenn man 12 bis 24 Sitzungen wahrnimmt. Sollten mehr benötigt werden, kann mithilfe eines weiteren Antrags eine Langzeittherapie bei den Krankenkassen angefordert werden. Hierbei wird anonym die Indikation für weitere Sitzungen geprüft.
Es ist davon auszugehen, dass eine Kurzzeittherapie in etwa drei bis zu 24 Monaten andauert, je nach Rhythmus der Sitzunngstermine.